Gesundheitsversorgung für alle -

Krankheit fragt nicht nach Papieren


Menschen in der „Illegalität”

Dass in der Bundesrepublik eine unbekannte, aber nicht unwesentliche Zahl von Menschen ohne Papiere und damit faktisch ohne Rechte lebt, ist keine Neuigkeit mehr. Durch die immer schwerer zu überwindenden Hürden für eine reguläre Einreise und einen regulären Aufenthalt in der inzwischen sprichwörtlichen Festung Europa suchen MigrantInnen andere – irreguläre – Wege, um dennoch einreisen und bleiben zu können. Eine reguläre Form der Einwanderung in die Bundesrepublik z.B. zur Arbeitsaufnahme ist bis auf wenige Ausnahmen für Menschen aus sogenannten Drittstaaten nicht mehr möglich. Zudem finden individuelle Fluchtgründe in der Ausgestaltung des Asylrechts und -verfahrens keine annähernde Entsprechung mehr, die Antrags- und Anerkennungszahlen sind auf einem historischen Tiefststand. Die in mehreren Bundesländern inzwischen eingerichteten sogenannten „Ausreisezentren” tragen gezielt zur Illegalisierung von MigrantInnen bei – statt unter drastischer Einschränkung ihrer Rechte hinter Stacheldraht zu ‚verschwinden‘ und auf ihre Abschiebung zu warten, tauchen viele Flüchtlinge unter. Diese politisch herbeigeführte Situation zeigt: Menschen werden zu „Illegalen” „gemacht”.

Krankheit fragt nicht nach Papieren

Die gesundheitliche Situation von Illegalisierten ist durch vielerlei Faktoren geprägt. Neben Verfolgungs-, Folter- und Kriegserfahrungen, die sie zum Teil aus ihren Herkunftsländern „mitbringen”, setzen viele bei dem Versuch, nationalstaatliche Grenzen zu überwinden, ihre Gesundheit bzw. ihr Leben aufs Spiel. Die Einreise über den Seeweg oder innereuropäische Grenzflüsse z.B. birgt die Gefahr von Mangelernährung und Unterkühlung, beinahe täglich ertrinken Menschen „vor den Toren Europas”.

Neben den Belastungen, denen die meisten MigrantInnen ausgesetzt sind – wie Entfremdung, Minoritätenstatus, Zurechtfinden in einer neuen Sprache und ungewohnte Alltagsbedingungen sowie Diskriminierungserfahrungen – leiden Illegalisierte unter der ständigen Angst vor der Aufdeckung ihres irregulären Status.

Ein weiterer wichtiger Faktor sind die oft schlechten Bedingungen, unter denen Illegalisierte in der Bundesrepublik leben und arbeiten. Während die Unterkünfte vielfach in schlechtem Zustand sind und z.T. mit vielen anderen auf engstem Raum und in zeitlichen Schichten bewohnt werden, birgt auch die Situation am jeweiligen Arbeitsplatz zahlreiche Gesundheitsrisiken. Dazu gehören lange Arbeitszeiten mit wenigen Pausen und fehlendem Arbeitsschutz. Häufig werden Illegalisierten die gefährlichsten und ungeschütztesten Arbeiten zugewiesen.

Besonders prekär gestaltet sich die Situation, wenn eine Frau schwanger wird. Entscheidet sie sich, das Kind auszutragen, kann sie für sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt (Mutterschutzfrist) aufgrund faktischer Abschiebehindernisse eine Duldung erhalten – wird dann jedoch zusammen mit dem Kind abgeschoben. Das bedeutet, dass sie vor der Mutterschutzfrist regulär keinerlei Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen kann – medizinische Risiken und Gefahrensituationen für Mutter und Kind können so nicht festgestellt und behandelt werden. Wird das Kind aus Angst vor der Abschiebung nicht behördlich gemeldet, so existiert es offiziell nicht. Daraus ergibt sich die Schwierigkeit, später nachweisen zu können, dass es sich tatsächlich um das eigene Kind handelt.

Die Situation von statuslosen Kindern ist in mehrerlei Hinsicht prekär. Zum einen trauen sich die Eltern häufig nicht, ihre Kinder in Kindergärten und Schulen anzumelden. So haben sie keine Chance, Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen und sich in einem Umfeld mit gleichaltrigen Kindern zu entwickeln. Gleichzeitig verschlechtern sich dadurch ihre (beruflichen) Zukunftsperspektiven. Zum anderen sind illegalisierte Kinder durch den fehlenden Zugang zum Gesundheitssystem von den notwendigen und eigentlich selbstverständlichen Vorsorge-Untersuchungen und Impfungen ausgeschlossen.

Bei Arztbesuch – Abschiebung?

Theoretisch haben zwar auch Illegalisierte das Recht auf Zugang zum Bildungssystem und zum Gesundheitswesen. Die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Rechte wird jedoch durch den sogenannten „Denunziationsparagrafen” (§87 Zuwanderungsgesetz) verhindert. Danach sind öffentliche Stellen bei Bekanntwerden eines irregulären Aufenthalts zur Weitergabe von Daten an die Ausländerbehörden verpflichtet. Die Aufdeckung ihres Status hat für die Illegalisierten überwiegend Ausreiseaufforderung, Abschiebehaft bzw. Abschiebung zur Folge. Aus Angst vor Haft und Abschiebung gehen deshalb viele nicht zum Arzt und melden ihre Kinder nicht in Schulen an.

Gleichzeitig herrscht Verunsicherung bei ÄrztInnen und in UnterstützerInnenkreisen, da der sogenannte „Schlepperparagraf” (§96 Zuwanderungsgesetz) eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren für die ‚wiederholte und zu Gunsten mehrerer AusländerInnen‘ stattgefundene Hilfe zum irregulären Aufenthalt vorsieht. Behandelnde ÄrztInnen befinden sich so in einer rechtlichen Grauzone, die im grundlegenden Widerspruch zu ihrer Berufsethik steht. Aus diesem Grund hat der Weltärztebund auf seiner 50. Generalversammlung im Oktober 1998 die deutsche Gesetzgebung verurteilt und die Pflicht der ÄrztInnen zur medizinischen Versorgung von Menschen unabhängig von ihrem Status betont.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem sowohl AsylbewerberInnen als auch – zumindest theoretisch – Illegalisierte unterliegen, schränkt jedoch die medizinische Versorgung der Leistungsberechtigten drastisch ein. Nach § 4 AsylbLG ist nur „zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände [...] die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung [...] zu gewähren”. Das AsylbLG steht insofern ebenfalls dem Recht auf uneingeschränkte Gesundheitsversorgung entgegen. Zudem ist der erhebliche Ermessensspielraum der BehördenmitarbeiterInnen untragbar: Trotz fehlenden medizinischen Sachverstands entscheiden sie darüber, ob eine Erkrankung vorliegt und die Ausgabe eines Krankenscheins ‚gerechtfertigt‘ ist.


Recht auf uneingeschränkte medizinische Versorgung für alle – auch in Göttingen!

Die soziale Situation Illegalisierter in der Bundesrepublik ist im europäischen Vergleich einzigartig. In Frankreich, Italien, den Niederlanden und Großbritannien können Illegalisierte das Gesundheitssystem vergleichsweise problemlos in Anspruch nehmen. Dies zeigt, dass der Einschluss Illegalisierter in das System sozialer Sicherung Ergebnis politischer Entscheidungen ist. Zahlreiche Gruppen, Verbände und Organisationen in der ganzen Bundesrepublik engagieren sich für den Zugang Illegalisierter zum Gesundheitssystem; in München beschäftigt sich der Stadtrat mit der Suche nach Lösungsansätzen, nachdem eine Studie im Auftrag der Kommune den Handlungsbedarf in diesem Bereich dokumentiert hat. Mehrere weitere Studien – z.B. zur Situation in Berlin und Leipzig – geben Einblicke in das tägliche (Über-)Leben Illegalisierter und diskutieren verschiedene Lösungsansätze für die prekäre soziale Situation der faktisch hier anwesenden Menschen.

Wir knüpfen an diese Debatte an und fordern die uneingeschränkte medizinische Versorgung für alle. Der sogenannte „Denunziationsparagraph”, der „Schlepperparagraf” und das Asylbewerberleistungsgesetz verhindern eine adäquate Gesundheitsversorgung zahlreicher MigrantInnen, die in der Bundesrepublik leben. Wir fordern sachgemäße Lösungsansätze, die das Recht aller Menschen auf uneingeschränkte medizinische Versorgung und Zugang zum Bildungssystem in der Bundesrepublik im Allgemeinen und in Göttingen im Besonderen sicherstellen. Wir fordern die politisch Verantwortlichen der Stadt und des Landkreises Göttingen auf, sich der Problematik zu stellen und Lösungen auf kommunaler Ebene herbeizuführen.

Wir fordern:

Bleiberecht für alle - No border - No nation